Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG)

Die Ausbildung zum Motorseglerführer erfolgt als Zusatzausbildung im Anschluss an die Segelflugausbildung, ergänzend zur Motorflugausbildung oder frisch als Fußgänger .

 

Zur Erlangung der Berechtigung zum Führen von Motorseglern führen diese drei Wege:

  • Du erwirbst oder besitzt den Segelflugschein (SPL oder LAPL(S) und erweiterst  dann unter  günstigen Bedingungen deine Lizenz (ein sogenannte Klassenberechtigung TMG- Touring Motor Glider), um Reisemotorsegler führen zu dürfen. Von dieser erweiterten Segelfluglizenz hast du eine einfache Möglichkeit, später die Motorfluglizenz zu erlangen.
  • Du erwirbst einen Motorflugschein. Auch diese Lizenz könntest du unter ebenfalls sehr einfachen Bedingungen auf den Motorsegler erweitern. Auch kannst du  bereits einen Teil der Ausbildung zum Motorflugzeugführer auf Motorseglern durchführen.
  • Du beginnst als Fußgänger und wirst zum TMG- Piloten ausgebildet. Dabei erfolgt der Eintrag in eine SPL- Lizenz ohne Segelflugberechtigung. Idealerweise führst du eine Segelflugausbildung zusammen mit der TMG- Ausbildung durch. Dann darfst du sogar TMG und ein Segelflugzeug steuern. Die Kosten variieren dabei kaum, allerdings ist der Aufwand zeitlich etwas größer.

Voraussetzungen zum Erwerb des Class Rating TMG:

  • evtl. gültige Segelfluglizenz (SPL oder LAPL(S))
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen

Theoretische Ausbildung:

Theorieunterricht fällt an, dabei ist die Dauer des Unterrichts verschieden und ist an deinen Voraussetzungen gekoppelt (mit / ohne Fluglizenz).

 

Bei derer praktischen Prüfung werden luftfahrtspezifische Fragen gestellt. Hier sollte der angehende Motorseglerführer über die Anforderungen eines Motorflugzeugs kennen. Vor allem der Unterschied zwischen Segelflug und Motorsegler ist auf einem guten Wissenstand zu bringen.